feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.
Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».
Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.
Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.
Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?
Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.
Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.
Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».
Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, gelten Altersbestimmungen. Schon Kinder ab 10 können für ihre Handlungen bestraft werden.
Es ist wichtig, dass du die Gesetze und Regeln kennst, die dich betreffen. Sie sollen dich schützen und dir helfen, verantwortungsvoll mit deiner Sexualität umzugehen.
In der Schweiz gibt es Altersbestimmungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Kinder ab 10 Jahren können für ihre Handlungen bestraft werden. Bis zum 16. Geburtstag befindest du dich im sogenannten Schutzalter.
Mit dem Schutzalter soll deine sexuelle Entwicklung geschützt werden. Du sollst deine Sexualität ohne Störungen durch sexuelle Eingriffe von Erwachsenen entwickeln können. Man geht auch davon aus, dass du als Jugendlicher leicht zu beeinflussen bist und erst nach Ende des Schutzalters verantwortlich deine Sexualpartner*innen wählen kannst.
Vor allem sollst du vor Pädosexuellen geschützt werden, deren sexuelle Orientierung sich manchmal ausschliesslich auf Kinder und Jugendliche richtet.
Wenn dein Sexualpartner oder deine Sexualpartnerin unter 16 ist, darf der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre betragen. Ein 18-Jähriger darf also gemäss Gesetz mit einer 15-Jährigen Sex haben, aber nicht mit einer 14-Jährigen. Auch wenn du noch nicht 16 bist, darfst du keine sexuellen Handlungen mit Mädchen oder Jungen machen, die mehr als drei Jahre jünger sind als du.
In der Praxis wird ein grösserer Altersunterschied in einer ernsthaften Liebesbeziehung in der Regel nicht angezeigt und bestraft.
In einen Sexshop darfst du laut Gesetz ab 16 Jahren. Viele Sexshops lassen dich jedoch erst ab 18 rein. Ab 16 darfst du Prostitution nutzen, aber nur, wenn die Prostituierte oder der Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist und nicht zur Prostitution gezwungen wird.
Du musst sicher sein, dass die oder der Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist (das musst du explizit fragen). Sonst kannst du strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn die Person jünger als 18 ist und du es nicht wusstest.
Regeln und Gesetze über den Umgang mit Pornos kannst du hier nachlesen. Es ist wichtig, dass du dich informierst, um keine Gesetze zu brechen und verantwortungsvoll mit deiner Sexualität umzugehen.
Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass du ab 10 Jahren für deine Handlungen gemäss dem Jugendstrafrecht bestraft werden kannst. Dieses gilt bis 18. Ab 18 gelten andere Regeln und Gesetze.
feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.
20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.
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